Tachoangleichung
Tachoangleichung ist keine Tachojustierung
Eine Verwechslung der Begriffe Tachoangleichung und Tachojustierung kommt häufiger vor als man denkt. Dabei gibt es hier keine Gemeinsamkeiten.
Die Tachoangleichung wird benötigt, wenn sich die Größe der Reifen oder der Felgen bei einem Fahrzeug ändert. Es erfolgt also keine Änderung der Kilometerlaufleistung. Befinden sich an dem Fahrzeug also andere Reifen, als die in den Papieren eingetragen sind, ist eine Tachoangleichung notwendig und auch gesetzlich vorgeschrieben, sofern die angezeigte Geschwindigkeit mehr als 10% von der eigentlichen Geschwindigkeit abweicht. Bei der 10% Regelung macht es keinen Unterschied, ob zu viel oder zu wenig Geschwindigkeit durch das Kombiinstrument angezeigt wird. In der Straßenverkehrszulassungsordnung wird nur die prozentuale Abweichung festgelegt.
Tachoangleichung bei geändertem Radumfang ist gesetzlich vorgeschrieben
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug Felgen montieren, die von der ursprünglichen Seriengröße abweichen, dann bedeutet das, dass Ihr Tacho nicht mehr die korrekte Geschwindigkeit anzeigt. Der Grund dafür ist, dass die Veränderung des Reifenumfangs eine veränderte gefahrene Geschwindigkeit und damit eine veränderte angezeigte Geschwindigkeit im Tacho verursacht. In so einem Fall wird vom TÜV eine Tachoangleichung verlangt, damit das Fahrzeug eine ordnungsgemäße Zulassung hat. Das gilt für Neufahrzeuge und Gebrauchtwagen gleichermaßen.
Tachoangleichung per Software
Eine moderne Tachoangleichung wird heutzutage per Software umgesetzt, dabei werden bestimmte Tacho Parameter im Kombiinstrument verändert. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir werden Ihnen gerne weiterhelfen!
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