Reparatur von Airbags
Wenn bei einem Unfall das Airbagsystem ausgelöst hat, müssen die ausgelösten Airbags getauscht werden. Das ist jedoch nicht in jedem Fall gewünscht. Bei Fahrzeugen, die nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, gilt keine Airbagpflicht. Ebenso kann es gewünscht sein, dass ein Fahrzeug in den Export geht und im Zielland andere Sicherheitsbestimmungen gelten, was nicht unbedingt das Vorhandensein von Airbags notwendig macht.
Airbagsystem deaktivieren oder reparieren
In diesen Fällen bieten wir Ihnen an, dass wir die Airbagsysteme in Ihrem Fahrzeug entweder reparieren, sprich wieder aktivieren und instandsetzen, oder aber das Airbagsystem deaktivieren. Beim letzteren Fall werden keine Fehlermeldungen im Fahrzeug mehr angezeigt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sowohl für die Reparatur des Airbagsystems als auch für eine Deaktivierung alle gesetzlichen Vorschriften gelten, was die Reparatur und den Betrieb des Fahrzeugs angeht. Bitte informieren Sie sich also (insbesondere bei Fahrzeugen für den Export) über die geltende Rechtslage am Zielort, wo das Fahrzeug zum Einsatz kommen soll.
Wir bieten zusätzlich auch noch einen weiteren, einzigartigen Service in diesem Bereich an, die Reparatur von Airbagsteuergeräten.
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, wir werden Sie gerne individuell zu Ihrem Fahrzeug beraten und Ihnen eine attraktive Lösung anbieten.
Wir können mehr.
Die Eigenentwicklung unserer Software und zahlreiche Diagnosegeräte geben unseren erfahrenen Spezialisten mächtige Werkzeuge an die Hand. Durch ihre jahrelange Erfahrung können wir Ihnen neben der Airbagreparatur viele andere verschiedene Dienstleistungen anbieten:
- Tachojustierung für PKW, LKW und Motorräder
- Tachoreparaturen aller Art
- Chiptuning für alle gängigen Marken
- Steuergerätereparaturen und Airbarsteuergerätereparaturen
- TV-Freischaltung