Hier einige Erläuterungen zur aktuellen Gesetzeslage in Deutschland: Seit August 2005 gibt es den §22b des Strassenverkehrsgesetzes (StVG).
Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des “Missbrauchs von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern”. Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck, machten die Schaffung eines Gesetzes, welches Wegstreckenzählermanipulationen unter Strafe stellt notwendig.
Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen. Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen. Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt : Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.
Zitat: ”Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels.
Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.”
Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060509_2bvr158905.html http://www.123recht.net/article.asp?a=16676
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir die Tachoeinstellung ausschließlich zu Reparaturzwecken durchführen.
Manipulationen an Wegstreckenzähler sind weiterhin strafbar, gemäß §22b StVG. Grundsätzlich bearbeiten wir KEINE Leasing- oder Mietfahrzeuge. Sie müssen uns eine eidesstattliche Erklärung abgeben, in welcher sie erklären, dass der eingebaute Tachometer nicht der ursprünglich vom Hersteller eingebaute ist, und Sie den echten Kilometerstand in den gebrauchten Tachometer eingestellt bekommen möchten. Die Erklärung entfällt natürlich bei ausgebauten Tachometern!
Wir bieten nur Austauschtachos und Tachoreparaturen bei Privatfahrzeugen an. Jegliche Manipulation an Tachos, um mehr Gewinn beim Verkauf zu erzielen (das gilt auch für Leasing und Mietfahrzeuge), ist verboten.